Ausgliederung – Jobcenter (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 25.10.2023, 11:15 (vor 187 Tagen) @ BadHairDay

Für Einstellung und Beendigung ist die GSBV zuständig.

Das mag so sein, da Grundverhältnis und nicht bloßes Betriebsverhältnis, jedenfalls wenn es auch keine örtl. SBV im Sozialamt (mehr) geben sollte.

Ist wohl vergleichbar mit Leiharbeit: Da ist die SBV des Verleihers auch nicht zuständig für Betriebsverhältnisse in den Einsatzbetrieben beim Entleiher.

Gruß,
Cebulon


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