Beratung bei GdB20 durch die SBV nur mit schriftl. Outing beim Arbeitgeber? (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 22.11.2023, 10:05 (vor 321 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

ich muss Dir leider in dem Punkt widersprechen, dass sich Beschäftigte ohne einen GdB nicht an die SBV wenden dürfen:
1. Unterstützen wir bei Anträgen, somit auch bei Erstanträgen, bei denen naturgemäß noch kein GdB vorliegt.
2. Unterstützen wir auch im laufenden Antragsverfahren die Beschäftigten bei ihren Fragestellungen im Zusammenhang mit den Behinderungen und dem Arbeitsplatz.

Bei uns ist dieses in den Schwerbehindertenrichtlinien so festgelegt, dass diese wie Schwerbehinderte zu behandeln sind, bis ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Janßen


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