Beratung bei GdB20 durch die SBV nur mit schriftl. Outing beim Arbeitgeber? (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 22.11.2023, 12:11 (vor 321 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Wolfgang,

Sorry Hendrik


ich muss Dir leider in dem Punkt widersprechen, dass sich Beschäftigte ohne einen GdB nicht an die SBV wenden dürfen:
1. Unterstützen wir bei Anträgen, somit auch bei Erstanträgen, bei denen naturgemäß noch kein GdB vorliegt.

Das habe ich an keiner Stelle bestritten:

"Was allerdings bei Menschen ohne Schwerbehinderung/Gleichstellung nicht unter den Katalog von Beratung, Begleitung und Unterstützung des § 178 Abs. 1 SGB IX fällt, begründet auch keine Zuständigkeit der SBV."

Das hier aber

2. Unterstützen wir auch im laufenden Antragsverfahren die Beschäftigten bei ihren Fragestellungen im Zusammenhang mit den Behinderungen und dem Arbeitsplatz.

ist so im SGB IX nicht begründet. Wenn der AG das toleriert, umso besser, wenn nicht, besteht kein Anspruch.


Bei uns ist dieses in den Schwerbehindertenrichtlinien so festgelegt, dass diese wie Schwerbehinderte zu behandeln sind, bis ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt.

Auch das hat so pauschal keine Grundlage im SGB IX


Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Janßen

--
&Tschüß

Wolfgang


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