Kollege hat schlechte Heilprognose - Arbeitsplatz? (BEM)

Kasandra, Friday, 23.02.2024, 19:46 (vor 63 Tagen) @ Andreas-B

Hallo Andreas,

wenn Dein Kollege aufgrund der Unfallfolgen eines Arbeitsunfalls seinen Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen kann, dann ist die BG in der Pflicht!

D. h. die BG muss eine Umschulung finanzieren!

"Berufliche Anpassung und Qualifizierung"

https://www.dguv.de/de/reha_leistung/teilhabe/index.jsp

Du kannst aus Deiner Fragestellung primär nichts tun. Es ist ein BEM einzuleiten - dazu rate ich, dass Du dabei bist und auch der AG sowie der Reha-Berater der BG.

Ziel ist es dann, dem Reha-Berater klar zu machen, dass der Kollege seinen Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen kann und eine "Umschulung" / "Weiterbildung" benötigt um einen "LEIDENSGERECHTEN" Arbeitsplatz bei Euch zu erhalten.

Siehe die BG ganz nüchtern als VERSICHERUNG an und die müssen dann leisten!

Informiere Deinen Kollegen über seine Ansprüche!

Viele Grüße,

Kasandra


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