Leidensgerechter Arbeitsplatz + Arbeitslos bis Renteneintritt ? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 27.02.2024, 10:36 (vor 60 Tagen) @ Nobi69

Hallo,

leider sind derartige Arten von "Auflösungsverträgen" grundsätzlich zulässig.
Die SBV muss zwar vorher über die Absicht des AG informiert werden, kann aber nur über die Beratung der betroffenen Beschäftigten versuchen, Einfluss zu nehmen.

BR/PR und auch das Integrationsamt sind dabei nicht zu beteiligen.

Wenn der betroffene Beschäftigte eine derartige Maßnahme unterschreibt, dann war es das.

Es stellt sich aber die Frage, warum der "leidensgerechte" Arbeitsplatz nur für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt wird. Da bist Du als SBV auch in der Pflicht, dieses Vorgehen generell in Frage zu stellen und ggfs. die Beschäftigten dahingehend zu beraten, daß der AG erst mal seinen Pflichten zur Prävention bzw. zum BEM gem. § 167 nachkommen soll.

Mehr lässt sich aus meiner Sicht ohne detaillierte betriebliche Kenntnisse nicht seriös schreiben.

--
&Tschüß

Wolfgang


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