Zusatzurlaub für SBM (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 26.03.2024, 13:03 (vor 32 Tagen) @ Claudivo

Hallo,

die Personalabteilung liegt falsch.
Grundsätzlich gilt ein GdB gem. § 48 SGB X
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html
solange, bis ein neuer GdB rechtskräftig festgestellt wurde.
Und wenn der GdB rechtskräftig neu mit unter 50 festgestellt wurde, dann gibt es noch die sog. "Nachwirkung" des § 199 Abs. 1 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__199.html

--
&Tschüß

Wolfgang


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