Zusatzurlaub für SBM (Zusatzurlaub)

Cebulon, Tuesday, 26.03.2024, 14:27 (vor 32 Tagen) @ Claudivo

Dieser Bescheid kam dann erst in 11/2023 mit nur einem GdB von 20

Hallo Claudi,

die teilweise Inkompetenz in Personalverwaltungen ist erschreckend: Wie schon geschrieben sowie begründet gilt die Beschäftigte nach wie vor als schwerbehindert, gemäß meiner Berechnung mind. bis Ende März 2024 wegen nachwirkender gesetzlicher Schutzfrist laut VdK mit Beispielen und steuerrechtlichem Hinweis!

In der Personalabteilung wurde meiner Kollegin aber gesagt, dass sie in der Zeit von März bis November gar keinen GdB hätte und somit keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Ist das so richtig?

Nein – das ist grobe Desinformation, da durchgängig schwerbehindert bis zum 31.3.2024 im Rechtssinne: Der Bescheid wurde im Dezember bestandskräftig – dazu kommen noch drei Kalendermonate laut BIH:
Der Personalverwaltung fehlt offenbar gesetzliches elementares Grundwissen: Sehr stümperhaft, sehr unprofessionell, und diskriminierend. Als Nachweis sollte m.E. der Bescheid vom Nov. 2023 genügen, ansonsten den SB-Ausweis verlängern lassen, falls Personaler „begriffsstutzig“ sein sollten …

Mir geht es um den Zusatzurlaub, der meiner Meinung nach bis zum Erhalt des Nachfolge-Bescheides hätte gelten müssen (anteilig).

Nein, nicht nur anteilig, sondern vollständig, weil komplett schwerbehindert 2023 kraft Gesetzes

Wenn ihr der Urlaub zugestanden hätte, könnte sie ihn noch rückwirkend bekommen?

Dieser Zusatzurlaub 2023 sollte „schnellstmöglich“ möglichst noch vor April 2024 angetreten werden!

Gruß,
Cebulon


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