Kündigung in der Probezeit (Lektüre / Gesetze)

Cebulon, Tuesday, 16.04.2024, 15:10 (vor 242 Tagen) @ spid

„An der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht kein Interesse“

es gibt ja unzählige BAG-Urteile, aus denen her­vorgeht, dass Anhörung an PR umfassend sein muss.

Das ist so nicht richtig, insbes. viel zu pauschal jedenfalls für die sog. „Probezeitkündigungen“:

Sollte der Maßstab des BAG im Ur­teil vom 12.09.2013, 6 AZR 121/12, zur BR-Anhörung in der Wartezeit auch auf eine PR-Anhörung in der Probezeit entsprechend übertragbar sein, dann dürfte regelmäßig ein bloßes subjektives „Werturteil“ ausreichend sein gegen LAG Düsseldorf. Der Arbeitgeber könnte dann quasi grds. „aus dem Bauch her­aus" kündigen. Demnach wären ledigl. willkürliche, treuwidrige und diskriminierende Kündigungen ausgeschlossen.

Etwas anderes gilt nur dann - wenn in „Wirklichkeit“ nicht das Werturteil, sondern bestimmte konkrete Verhaltensweisen oder Tatsachen den eigentlichen Kündigungsgrund bilden (so LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21)

Gruß,
Cebulon


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