Kündigung in der Probezeit (Lektüre / Gesetze)
„An der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht kein Interesse“
es gibt ja unzählige BAG-Urteile, aus denen hervorgeht, dass Anhörung an PR umfassend sein muss.
Das ist so nicht richtig, insbes. viel zu pauschal jedenfalls für die sog. „Probezeitkündigungen“:
Sollte der Maßstab des BAG im Urteil vom 12.09.2013, 6 AZR 121/12, zur BR-Anhörung in der Wartezeit auch auf eine PR-Anhörung in der Probezeit entsprechend übertragbar sein, dann dürfte regelmäßig ein bloßes subjektives „Werturteil“ ausreichend sein gegen LAG Düsseldorf. Der Arbeitgeber könnte dann quasi grds. „aus dem Bauch heraus" kündigen. Demnach wären ledigl. willkürliche, treuwidrige und diskriminierende Kündigungen ausgeschlossen.
Etwas anderes gilt nur dann - wenn in „Wirklichkeit“ nicht das Werturteil, sondern bestimmte konkrete Verhaltensweisen oder Tatsachen den eigentlichen Kündigungsgrund bilden (so LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21)
Gruß,
Cebulon