Definition "umfassend" (Lektüre / Gesetze)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 17.04.2024, 17:00 (vor 13 Tagen) @ albarracin

Hallo,

natürlich geht die einzelne individualrechtliche Kündigungsschutzklage an das ArbG. Allerdings prüft dieses die Anhörung des PR aufgrund des jeweiligen PVG und der dazu ergangenen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte.

Und die Frage bezieht sich ja ausdrücklich auf die kollektivrechtlichen Ansprüche eines PR. Und diese werden eben vom Verwaltungsgericht entschieden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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