Anhörung des Personalrats (Lektüre / Gesetze)
Denn das BAG beschäftigt sich grundsätzlich nicht mit Fragen der Personalvertretungen. Dafür sind nämlich die Verwaltungsgerichte zuständig.
Hallo albarracin,
naja, wenn es um Kündigung geht im öffentlichen Dienst, entscheidet m.W. die Arbeitsgerichtsbarkeit stets incident, wenn eine nicht ordnungsgemäße PR-Beteiligung geltend gemacht wird im Prozess wegen Kündigung und Arbeitnehmer klagt. Wenn PR einfach durchwinkt, hat ArbG selbst eigenständig zu PVG zu befinden. Verwaltungsgerichtsbarkeit m.E. nur dann zuständig, wenn bspw. der Personalrat klagt wegen einer nicht ordnungsgemäßen PR-Beteiligung, oder?
Hier hat jedoch PR nicht geklagt, sondern vielmehr zustimmend bekanntlich alles abgenickt lt. Update Fragesteller!
Gruß,
Cebulon