Präventionsverfahren während der Wartezeit (Allgemeines)

Cebulon, Saturday, 27.04.2024, 18:05 (vor 13 Tagen) @ pikdame

Wie ist das eigentlich, wenn es keine SBV gibt, sondern "nur" eine GSB? Übernimmt die 1:1 die Aufgaben, Rechte und Pflichten der SBV bei zu kündigenden SBs?

Ja klar - dann ist immer die GSBV zu beteiligen laut Rechtsprechung, was aber zuweilen übersehen wird gemäß § 180 Abs. 6 Satz 1 SGB IX wie folgt:

sowie die Interessen der schwerbehinderten Menschen, die in einem Betrieb oder einer Dienststelle tätig sind, für die eine SBV nicht gewählt ist

Ohne die vorherige Anhörung der GSBV würde eine solche Kündigung für unwirksam erklärt werden bei rechtzeitiger Klage vor dem Arbeitsgericht.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion