Schwieriger Fall?! Kündigungsabsicht wegen Datenschutzverstoß ... (Kündigung)
Nachfragen:
Moin Moin Pikdame:Was heißt zu Lernzwecken anschauen, konnte sie durch diese Daten für ihren Job etwas lernen, hat dieses Sinn gemacht? Ist die Kollegin ggf. erst kurz da und noch in der Einarbeitung, für die ein solches Lernen Sinn macht (es steht hier Aussage gegen Aussage, man muss hier untermauern, warum ihre Aussage glaubhaft sein kann).
In jedem fall, unterstreichen, dass die Behinderung sich so auswirkt, da dann das Integrationsamt das volle Ermessen hat, wenn es sich um eine behinderungsbedingte Kündigung handelt.
Gibt es Vergleichsfälle, wenn ja, welche personalrechtlichen Konsequenzen wurden dort gezogen (Abmahnung, oder gleich Kündigung?)
Dadurch dass es sich bei der Behinderung um eine Antriebsstörung handelt, würde ich unterstreichen, dass es sich nicht um einen vorsätzlichen sondern fahrlässigen Datenschutzverstoß gehandelt hat.
Liebe Grüße
Hendrik
Moin Moin!
Sie war/ist Wiedereinsteigerin. Sie hatte vor ein paar Jahren schon mal in dem Bereich in einer anderen Behörde gearbeitet.
Sie hat diese Datenschutzverstöße in der ersten und dritten Woche nach Vertragsbeginn gemacht.
Unserer Meinung macht das schon Sinn, sich Datensätze, von wem auch immer, weil es letztlich ziemlich egal ist, anzuschauen, um sich durch diese zu klicken, um zu seheny lesen und auch Zusammenhänge zu verstehen, warum etwas wo steht.
Es gibt keine Vergleichsfälle. Daher hoff(t)e ich darauf, dass Ihr schon mal sowas oder sowas Ähnliches besonders mit einem ADHSler hattet.
Das mit der Abstufung Fahrlässigkeit und Differenzierung zu Vorsatz haben wir aufm Schirm. Danke. Uns fehlt da aber noch irgendwie bzgl. der Antriebsstörung so ein gewisser Punch als "Totschlagargument"!
LG