Einladung zum Bewerbungsgespräch , ohne erneute Angabe einer Schwerbehinder (Allgemeines)
Hallo zusammen,
Hallo,
das hier
In der Vorauswahl meinte nun die Gleichstellungsbeauftragte, die Person müsste auf jeden Fall eingeladen werden, weil der Arbeitgeber verpflichtet ist sich zu merken und das die Person schon mal eine Schwerbehinderung angegeben hat.
sieht das BAG anders. Grundsätzlich muss die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch bei jeder Bewerbung neu "klar und eindeutig" angegeben werden. (BAG vom 18.9.2014, 8 AZR 759/13, ab Rn 40)
https://www.bundesarbeitsgericht.de/wp-content/uploads/2021/01/8-AZR-759-13.pdf
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&Tschüß
Wolfgang