Nichtöffentlichkeit der Schwerbehindertenversammlung (Versammlung)
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Sicherstellung der Nichtöffentlichkeit der Schwerbehindertenversammlung und hoffe auf zahlreiche Erfahrungsberichte.
Wir haben eine sehr hohe Anzahl von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten und wir würden gerne eine Firma mit Einlasskontrollen beauftragen.
Da wir uns im öffentlichen Dienst befinden, ist natürlich das Thema "Kosten" immer präsent.
Ich bin der Meinung, dass ein Hinweis zu Beginn der Veranstaltung auf die Nichtöffentlichkeit und die Aufforderung, dass unberechtigte Personen die Versammlung zu verlassen haben, unzureichend ist. Wie seht ihr das?
Und mich würde natürlich interessieren, wie ihr es sicherstellt, dass nur der berechtigte Personenkreis Zutritt zur Versammlung hat.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!!