Nichtöffentlichkeit der Schwerbehindertenversammlung (Versammlung)
Hallo Wolfgang,
sehr guter Beitrag.
Ich würde aber aus meiner Erfahrung die Gruppe 3 ausblenden, da wir schriftlich per Post alle SB´s und GL´s persönlich einladen.
Aufgrund unserer Größe und Nutzung von Technik mieten wir auch eine Räumlichkeit für Veranstaltungen.
@ Simone, wir machen keine Einlasskontrollen, da wir die Teilnehmer persönlich einladen.
Somit ist schon die Schwelle gering gesetzt, dass Teilnehmer erscheinen, welche nicht zum Personenkreis gehören. Und daher auch mein Hinweis, Zeitgutschrift der Teilnehmer und auch bei uns geht niemand hin und nutzt seine Gutzeit/Gleitzeit um mal zu schauen, wer meiner Kolleg*innen gehört zum Personenkreis.
Jetzt gehe mal vom Gedanken Security weg. Du bist VP und hast ja entsprechend Stellvertreter bei Eurer großen Anzahl von Betroffenen.
Also, dann können doch die Stellvertreter die Einlasskontrolle machen
Ansonsten sollte ja eine enge Zusammenarbeit zum BR / PR bestehen, die könnten auch die Aufgabe übernehmen.
Sei kreativ!
Du hast geschrieben, dass in der Vergangenheit keine SB-Versammlung stattgefunden hat. Ich unterstelle jetzt mal, Du bist seit 2022 im Amt und hast die Zeit bislang genutzt Dich Fortzubilden, weil es ja jetzt erst in 2024 eine Versammlung gibt. Du machst in diesem Sinne alles richtig.
Aber lass Dich nicht zu sehr von Seminaren beeinflussen, sondern suche einen praktikablen Weg - wie es für Dich / Euch sinnvoll ist. Und ich denke, auf diesem Weg bist Du!
Viele Grüße,
Kasandra