Frist zur Nachholung der Beteiligung der SBV (Allgemeines)

buecherfreund11 @, Heidelberg, Thursday, 15.08.2024, 21:25 (vor 452 Tagen)

Hallo Community,

Es geht um die Frist zur Nachholung der Beteiligung der SBV gemäß §178 Abs. 2 des SGB IX.

Der AG hat rechtswidrig eine Entscheidung zu Lasten von schwerbehinderten Kollegen getroffen und vollzogen, ohne die SBV vorab zu beteiligen.

In Satz 2 der o.g. Norm steht:
"Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen."

Wann beginnt die Frist von 7 Tagen zu laufen? Zum Zeitpunkt der Entscheidung oder zum Zeitpunkt, als ich den AG darauf aufmerksam gemacht habe?

Und was wäre die Rechtsfolge dieser rechtswidrigen Aktion, abgesehen von der Aussetzung und der eventuellen Verhängung eines Bußgelds?

Ich danke Euch schon einmal vorab für Eure Hilfe.

Viele Grüße


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