Frist zur Nachholung der Beteiligung der SBV (Allgemeines)
Der AG hat rechtswidrig eine Entscheidung zu Lasten von schwerbehinderten Kollegen getroffen und vollzogen, ohne die SBV vorab zu beteiligen.
Wenn bereits „vollzogen“, wie geschrieben, so läuft Aussetzung m.E. regelmäßig ins Leere.
Gruß,
Cebulon