Einladungspflicht auch bei Initiativbewerbung? (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Monday, 04.11.2024, 11:05 (vor 715 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

in unserem großen Unternehmen ca. 2400 Mitarbeiter mit ganz vielen verschiedenen Arbeitsplätzen kommen immer häufiger Initiativbewerbungen (da ist oft noch nicht mal genannt, als was sie sich bewerben wollen und man muss anhand des Lebenslaufes spekulieren, was sie machen könnten) rein. Natürlich auch von schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerbern.

Das heißt, sie bewerben sich ja nicht auf eine bestimmte von uns intern oder extern ausgeschriebene Stelle.

Meine Frage ist nun, besteht da ebenfalls die Einladungspflicht von §154 SGB IX?

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Gruß
Vertigo


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