Einladungspflicht auch bei Initiativbewerbung? (Allgemeines)
in unserem großen Unternehmen ca. 2400 Mitarbeiter mit ganz vielen verschiedenen Arbeitsplätzen kommen immer häufiger Initiativbewerbungen (da ist oft noch nicht mal genannt, als was sie sich bewerben wollen und man muss anhand des Lebenslaufes spekulieren, was sie machen könnten) rein. Natürlich auch von schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerbern.
Das heißt, sie bewerben sich ja nicht auf eine bestimmte von uns intern oder extern ausgeschriebene Stelle.
Meine Frage ist nun, besteht da ebenfalls die Einladungspflicht von §154 SGB IX?
Hallo,
§ 154 SGB IX regelt keine Einladungspflicht.
Eine Einladungspflicht gilt gemäß § 165 SGB IX lediglich für öffentliche Arbeitgeber zur Besetzung freiwerdender neu zu besetzender oder neuer Arbeitsplätze. "Ist ein zur Bewerbung grundsätzlich passender Arbeitsplatz vorhanden, ist auch ein sich initiativ bewerbender Schwerbehinderte einzuladen. Gibt es keinen zu besetzenden Arbeitsplatz, liegen die Voraussetzungen der Einladungspflicht nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes nicht vor." (Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 22. August 2022 – 2 Sa 144/21 –, Rn. 57, juris)
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Gruß
Matthias