Einladungspflicht auch bei Initiativbewerbung? (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Monday, 04.11.2024, 11:59 (vor 715 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo Matthias,
vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung und den Verweis auf ein recht aktuelles Urteil.
In meinem aktuellsten Fall gibt es eine schwerbehinderte Bewerberin, die bis jetzt außer einem Lebenslauf nichts im Bewerberportal eingestellt hat. Kein Anschreiben, kein Motivationsschreiben, kein Vermerk, als war sie arbeiten möchte.
Vielleicht kommt noch was nach und sie lädt noch was im System hoch.

Sie ist gelernte Kauffrau, hat als Personalsachbearbeiterin, Vertriebsassistentin, kaufmännische Angestellte in verschiedenen Unternehmen immer nur wenige Monate oder Jahre gearbeitet. Einmal sogar 6 Monate als Sterilisationsassistentin (Probezeit ggf. nicht bestanden?).

Heißt also, wenn keine Stelle als Personalsachbearbeiter oder Sterilisationsassistent frei ist, muss sie nicht eingeladen werden.
Richtig?
Oder besteht eine Einladungspflicht für ggf. alle offene Stellen wie z. B. im Reinigungsdienst, Bettenzentrale o. Ä.

Leider ist sie keine Pflegefachkraft, die suchen wir händeringend.

--
Gruß
Vertigo


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