Stellungnahme -schriftliche Anhörung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 20.11.2024, 09:20 (vor 699 Tagen) @ Karin73

Hallo,

ein Verstoss könnte eher die Verweigerung der Stellungnahme ggü. dem/der Betroffenen sein, denn diese haben ein Recht auf Einsichtnahme in allen Angelegenheiten, die sie selbst betreffen.

Der Grundsatz sollte sein, daß alle Stellungnahmen der SBV in personellen Einzelfällen möglichst vorher mit den Betroffenen besprochen werden und diesen unaufgefordert eine Kopie der Stellungnahnme zugesandt wird.

--
&Tschüß

Wolfgang


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