Stellungnahme -schriftliche Anhörung (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 22.11.2024, 15:02 (vor 697 Tagen) @ Karin73

Stellt ihr eure Stellungnahme dem SbM ebenfalls zu Verfügung? Oder ist das gegenfalls ein Verstoß gegen den Datenschutz?

Bin zwar kein Experte für EU-DSGVO. Aber es dürfte wohl ein Recht auf Einsicht in die gespeicherten Daten bei der SBV geben? Im Übrigen teile ich die Ansicht von albarracin.

Zu dem SBV-Datenschutz vgl auch die fundierten FAQ eines ausgewiesenen Datenschutzexperten aus Baden-Württemberg.

Gruß,
Cebulon


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