Stellungnahme -schriftliche Anhörung (Allgemeines)
Stellt ihr eure Stellungnahme dem SbM ebenfalls zu Verfügung? Oder ist das gegenfalls ein Verstoß gegen den Datenschutz?
Bin zwar kein Experte für EU-DSGVO. Aber es dürfte wohl ein Recht auf Einsicht in die gespeicherten Daten bei der SBV geben? Im Übrigen teile ich die Ansicht von albarracin.
Zu dem SBV-Datenschutz vgl auch die fundierten FAQ eines ausgewiesenen Datenschutzexperten aus Baden-Württemberg.
Gruß,
Cebulon