Stellungnahme -schriftliche Anhörung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 22.11.2024, 15:27 (vor 697 Tagen) @ Karin73

Hallo,

Gibt's dafür irgendwie eine rechtliche Grundlage?

Natürlich gibt es diese rechtliche Grundlage zum Einsichtsrecht für Betroffene, zB in Art. 15 DSGVO
https://datenschutz-grundverordnung.eu/dsgvo/art-15-dsgvo-auskunftsrecht-der-betroffenen-person/
ergänzt durch § 34 BDSG
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__34.html

Bereits mit Urteil vom 15.12.1983 hat das BVerfG das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" anerkannt als Teil des grundgesetzlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dazu gehört auch immer das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1983/12/rs19831215_1bvr020983.html

Mir drohen gerade rechtliche Konsequenzen wegen Datenschutz Verstoß.

Schade, daß Du Dich von diesem offensichtlichem Unsinn ins Bockshorn jagen lässt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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