Frage nach Schwerbehinderung (Allgemeines)
Hallo Forum!
Laut Bundesarbeitsgericht (6 AZR 553/10) ist die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung bzw. einem diesbezüglich gestellten Antrag im bestehenden Arbeitsverhältnis jedenfalls nach sechs Monaten, dh. ggf. nach Erwerb des Behindertenschutzes gemäß §§ 85 ff. SGB IX, zulässig. Das gilt insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen. Der Arbeitnehmer hat die Frage aufgrund seiner Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB wahrheitsgemäß zu beantworten.
Meine Frage dazu:
Würdet ihr den Arbeitgeber aktiv darauf aufmerksam machen?
Dafür
spricht, gerade als Betrieb mit roten Zahlen, ggf. die gesetzliche Ausgleichsabgabe zu minimieren. Kürzungen in anderen Bereichen oder gar eine Insolvenz ist ja in niemanden Interesse...
Des Weiteren liegen wir nicht weit von der Grenze der 100 schwerbehinderten Beschäftigten entfernt, ab der es eine komplette Freistellung gibt. Meine Arbeit schaffe ich mit der Teil-Freistellung kaum noch.
Dagegen
spricht, dass es Beschäftigte gibt, die aus den verschiedensten Gründen einfach nicht wollen das eine Schwerbehinderung/Gleichstellung bekannt wird.
Ich persönlich bin da ein bischen hin- und hergerissen, da ich beide Positionen nachvollziehen kann.
Wie handhabt ihr das bei euch? Wie denkt ihr darüber? Welche Erfahrungen habt ihr (vielleicht) gemacht?
Grüße