Frage nach Schwerbehinderung (Allgemeines)
Hallo Tosa-SBV,
ein Blick in das SGB IX § 178 Abs. 1 hilft weiter:
"Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie
1. darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und 164 bis 167 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden,
...."
Die SBV ist die gewählte Interessensvertretung der Beschäftigten mit (Schwer-)Behinderung und kann wegen "zugunsten" einseitig handeln.
Also keine Gewissensbisse deswegen. Der Arbeitgeber kennt genug Maßnahmen und hat genügend externe Berater, wenn z.B. ein Personalabbau vorbereitet wird.
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Gruß
Wolfgang