Frage nach Schwerbehinderung (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 26.12.2024, 19:25 (vor 662 Tagen) @ Tosa-SBV

Dagegen spricht, dass es Beschäftigte gibt, die aus den verschiedensten Gründen einfach nicht wollen dass eine Schwerbehinderung / Gleichstellung bekannt wird.

Das ist legitimes Interesse, sollte daher regelmäßig unbedingt respektiert werden. Denn sbM lassen wohl nicht ohne „gewichtige“ Gründe ihren Zusatzurlaub bspw. Jahr für Jahr verfallen. Und wer auf sämtliche Nachteilsausgleiche verzichtet wie z.B. § 207 SGB IX (Mehrarbeit), weil er sich nicht outet, der macht das regelmäßig aus „wohlerwogenen“ Gründen.

Gruß,
Cebulon


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