Zusatzurlaub in der Transfergesellschaft (Zusatzurlaub)

Michael49, Wednesday, 27.09.2006, 18:34 (vor 6426 Tagen)

Hallo Zusammen,

bei uns gehen einige Schwerbehinderte freiwillig in eine Transfergesellschaft.
In dieser erhalten die ja das sog. Kurzarbeitergeld gem. SGB III.
In der Transfergesellschaft sind jedoch für jeden Mitarbeiter nur 20 Tage Urlaub vorgesehen.
Was ist den mit einem Schwerbehinderten oder Gleichgestellten >
Gelten hier auch noch die 5 Tage zusätzlich >


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