Zusatzurlaub in der Transfergesellschaft (Zusatzurlaub)

traute, Wednesday, 27.09.2006, 20:09 (vor 6427 Tagen) @ Michael49

hi,
das SGB IX ist ein bundesgesetz und steht über dem arbeitsvertrag. demzufolge gelten die 5 tage zusatzurlaub bei SB. bei GL gab es nie einen zusatzurlaub, es sei denn, der tarifvertrag (gibt einige) sagt etwas anderes. dann gilt das, weil es in diesem fall einen vorteil für den AN hat.
gruß, traute


» Hallo Zusammen,
»
» bei uns gehen einige Schwerbehinderte freiwillig in eine
» Transfergesellschaft.
» In dieser erhalten die ja das sog. Kurzarbeitergeld gem. SGB III.
» In der Transfergesellschaft sind jedoch für jeden Mitarbeiter nur 20 Tage
» Urlaub vorgesehen.
» Was ist den mit einem Schwerbehinderten oder Gleichgestellten >
» Gelten hier auch noch die 5 Tage zusätzlich >


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