Zusatzurlaub in der Transfergesellschaft (Zusatzurlaub)
Hallo Traute,
vorab vielen Dank für deine info.
Ich bin mehr davon ausgegangen, da eine Transfergesellschaft die gleichen Rechte und Pflichten hat wie die Arbeistagentur ( die Gesellschaften wurden ja auch teilweise von der AfA gegründet , auch der Urlaub "angepasst" werden kann und somit die Schwerbehinderten auch nur den gleichen Anspruch haben wie jeder Andere in der Transfergesellschaft.
» hi,
» das SGB IX ist ein bundesgesetz und steht über dem arbeitsvertrag.
» demzufolge gelten die 5 tage zusatzurlaub bei SB. bei GL gab es nie einen
» zusatzurlaub, es sei denn, der tarifvertrag (gibt einige) sagt etwas
» anderes. dann gilt das, weil es in diesem fall einen vorteil für den AN
» hat.
» gruß, traute