Verfahrensanweisung bei Örtlicher Umsetzung eines MA (Allgemeines)

Kasandra, Monday, 17.02.2025, 19:40 (vor 84 Tagen) @ SOK

Hallo SOK,

ich verstehe Deine Frage nicht. Du sprichst von "örtlicher" Umsetzung und gleichzeitig von Büro 1 ins Büro 2.

Liegen Büro 1+2 im gleichen Gebäude oder meinst Du damit, Umsetzung in eine andere Niederlassung mit "örtlich"?

Grundsätzlich nehme ich an, es wird wenige VA´s geben. Du musst Dir wahrscheinlich selber die Mühe machen die VA zu schreiben.

Eine VA ist ja ein gelenktes Dokument in einem QM-System.

Hier frage ich mich, warum Du die SBV einem QM-System unterwerfen willst und welchem? DIN EN ISO?

Du brauchst kein QM-System, denn alles ist im SGB beschrieben. Mache einfach eine PPP und schreibe rein, worüber Du informiert werden musst und ab an HR!

Gerne kannst Du die Personalreferenten zu einem Online-Teams einladen, Deine kurze und knappe PPP vorstellen, informieren - sprich schulen und diese sendest Du dann noch mal an alle Teilnehmer.

Mit einem solchen Vorgehen hast Du es einfacher aus meiner Sicht.

Viele Grüße,

Kasandra


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