Verfahrensanweisung bei Örtlicher Umsetzung eines MA (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 18.02.2025, 10:16 (vor 300 Tagen) @ SOK

Hallo zusammen,

Hallo,
eine


kompletten Verfahrensanweisung

über die Beteiligung der SBV findet sich im Gesetz sowie der dazugehörigen Fachkommentierung.

Wann zu informieren/beteiligen ist, ist im Wesentlichen in § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html
geregelt, für spezielle Fälle zB noch in § 164 Abs. 1 Satz 10 sowie § 167 Abs. 1 und 2 SGB IX ergänzt.

Wer als amtierende SBV informiert werden muss, richtet sich nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX sowie bei "großen" SBVen auch noch nach § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX.


Danke - viele Grüße

--
&Tschüß

Wolfgang


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