Verfahrensanweisung bei Örtlicher Umsetzung eines MA (Allgemeines)

Kasandra, Tuesday, 18.02.2025, 21:19 (vor 299 Tagen) @ SOK

Hallo SOK,

Gebäude 1 oder 2 oder Etage 1 oder 2 sind im Grunde nicht relevant, soweit die MA den Arbeitsplatz gut mit ihren Einschränkungen erreichen und der Arbeitsinhalt bestehen bleibt.

Da sehe ich wirklich keinen Handlungsbedarf. Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes ist geprüft und gegeben. Inhalte der Arbeit bleiben unverändert.

Da sehe ich dann keine Einschränkungen oder sonstige Bedarfe.

Ich kenne Dich und Deinen AG nicht, aber wenn Du Dich mit VA beschäftigst, hast Du mal darüber nachgedacht, wie ich schon anregte, z. B. PPP zu erstellen.

Viele Unternehmen haben jährliche "zugewiesene Pflichtschulungen" - welche die MA absolvieren müssen.

Dies können u. a. sein: Compliance, PC / Internet Security, UVV, SOP´s (VA´s) für Produktionsbereiche, Zulassungen etc.

Also, dies könntest Du doch auch an HR als jährliche Pflichtschulung einspielen lassen.

Mach Dir das Leben nicht zu schwer.

Viele Grüße,

Kasandra


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