freiwillig mit Abfindung gehen (Kündigung)
Hallo Ciboletta,
Du schreibst die MAin möchte das Unternehmen verlassen. Es hindert sie nichts. Einfach form- u. fristgerecht kündigen!!!
So einfach ist das Arbeitsrecht!
Das hat nichts mit einer Schwerbehinderung zu tun. Da es sich um persönliche Wünsche handelt.
Warum sollte der AG noch Zucker streuen??? Jeder der gehen mag, den lässt ein AG gehen mit entsprechender Kündigung.
Dies steht jedem Arbeitnehmer frei. Egal ob fast 60 Jahre, langjährig beim AG und / oder mit einer SB.
Somit bist Du als Ansprechpartner SBV auch draußen aus dem Thema.
Hinweis: Sollte die Idee aufkommen, sich AU zu schreiben, gerechtfertig oder nicht, dann reden wir immer noch über die 78 Wochen inkl. Aussteuerung. Dann gibt es ALG 1 und der AG hat noch keine Nöte zu kündigen oder eine Abfindung zu zahlen, denn die Mitarbeiterin ist dann für den AG, wie ich es immer so nett nenne: "eine Papierleiche".
Somit hat der AG auch keine Nöte. Die MA ist von seiner Kostenstelle und allem weg. Da ist der AG entspannt und wird überhaupt nicht reagieren. Sorry, da würde der AG schon deppert sein.
Diese vermeintliche Strategie gibt es immer mal wieder! Einen Versuch ist es wert. Aber bedenkt, auch die KK kann ein GA beim MD in Auftrag geben und das hat auch Gewichtung.
Einfach nur sagen, ich habe eine SB und keinen Bock mehr, lieber AG - zahle mir Summe xy, das geht nicht auf!
Viele Grüße,
Kasandra