Re: Rüstzeit im Callcenter

hackenberger, Saturday, 06.03.2004, 16:27 (vor 7356 Tagen) @ Uwe

Hallo Uwe,

hier handelt es sich offenbar nicht um ein echtes
Thema für unser Forum. Doch soweit ich kann auch hier
zu ein Hinweis von mir. Alle Arbeitsleistungen die ein
Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber erbringt ist
Arbeitsleistung. Hier gibt es keine Ausnahmen. Was
sagt eigentlich euer Betriebsrat zu dieser
Angelegenheit. Ist euer BR über diese Anforderungen
eueres AG informiert>

Bernhard


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