tägliche Arbeitszeit fest oder variabel? (Allgemeines)
Hallo engel1,
nachdem es sich um einen Menschen mit (Schwer-)Behinderung handeln müsste, kann auf die Regelung in § 164 Abs. 5 Satz 2 SGB IX nach der Wiedereingliederung zurückgegriffen werden.
Dazu braucht es keine Änderung im Arbeitsvertrag, da die Reduzierung der Arbeitszeit unmittelbar wirkt.
TIPP: Nicht mit der Möglichkeit nach dem TzBfG - 2 Abschnitt verwechseln und die dort genannten Einschränkungen durch den Arbeitgeber auferlegen lassen.
Dazu einfach mal die Suchfunktion oben rechts nutzen.
--
Gruß
Wolfgang