tägliche Arbeitszeit fest oder variabel? (Allgemeines)

WoBi, Wednesday, 22.10.2025, 13:48 (vor 51 Tagen) @ garda

Hallo engel1,

nachdem es sich um einen Menschen mit (Schwer-)Behinderung handeln müsste, kann auf die Regelung in § 164 Abs. 5 Satz 2 SGB IX nach der Wiedereingliederung zurückgegriffen werden.
Dazu braucht es keine Änderung im Arbeitsvertrag, da die Reduzierung der Arbeitszeit unmittelbar wirkt.

TIPP: Nicht mit der Möglichkeit nach dem TzBfG - 2 Abschnitt verwechseln und die dort genannten Einschränkungen durch den Arbeitgeber auferlegen lassen.

Dazu einfach mal die Suchfunktion oben rechts nutzen.

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Gruß
Wolfgang


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