Ärttzliches Attest (Allgemeines)

Karin73, Im Norden, Thursday, 06.11.2025, 13:45 (vor 36 Tagen)

Eine Kollege hat seine Arbeitszeit nach § 164 Abs.5 SGB IX reduziert.
Ein Ärtliches Attest lag vor unbefristet wegen Art und Schwere der Behinderung.
Nun möchte er wieder auf seine ursprüngliche Vertragliche Arbeitszeit zurück gehen.(gesundheitlich stabilisiert ) .
Muss er dafür ebenfalls ein ärztliches Attest vorlegen?

Viele Grüße Karin


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