Ärttzliches Attest (Allgemeines)
Eine Kollege hat seine Arbeitszeit nach § 164 Abs.5 SGB IX reduziert.
Ein Ärtliches Attest lag vor unbefristet wegen Art und Schwere der Behinderung.
Nun möchte er wieder auf seine ursprüngliche Vertragliche Arbeitszeit zurück gehen.(gesundheitlich stabilisiert ) .
Muss er dafür ebenfalls ein ärztliches Attest vorlegen?
Viele Grüße Karin