Ärtzliches Attest (Allgemeines)
Hallo Karin73,
um dieses Problem zu vermeiden kann ich nur auf meinen alten Textvorschlag zur Reduzierung der Arbeitszeit aus behinderungsbedingten Gründen verweisen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der Art und Schwere meiner Einschränkungen als Mensch mit Schwerbehinderung beantrage ich ab dem xx.xx.20xx eine Teilzeitbeschäftigung von xx Stunden in der Woche. Die Arbeitsstunden sollen auf 5 Tage von je x Stunden verteilt werden. Bei dieser beantragten Reduzierung meiner Arbeitszeit auf Teilzeit berufe ich mich auf die Ausführungen von § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX.
Sollten sich meine gesundheitlichen Einschränkungen verbessern, werde ich meine Arbeitszeit wieder an die Regelarbeitszeit angleichen.
Mit freundlichen Grüßen
aus https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25767
Wenn der Arbeitgeber mit der sofortigen "Vollzeit" seine Probleme hat, kann die Teilzeit in einem Zwischenschritt z.B. von 30 Stunden auf 35 Stunden anstelle gleich 40 Wochenstunden erhöht werden. Dafür kann der Textvorschlag auch genutzt werden.
Im § 164 Abs. 5 SGB IX steht nur Teilzeit und Teilzeit ist alles was weniger als Vollzeit ist.
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Gruß
Wolfgang