Ärttzliches Attest (Allgemeines)
Hallo,
da nach übereinstimmender Fachkommentierung § 164 Abs. 5 SGB IX auch ein Recht auf Erhöhung der Arbeitszeit gibt, wenn sich die behinderungsbedingten Einschränkungen wieder bessern, sollte der AN sich ein entsprechendes (fach-)ärztliches Attest ausstellen lassen und dieses dem/der Betriebsarzt-/ärztin vorlegen. Auf Grundlage einer betriebsärztlichen Einschätzung kann dann der AN die Erhöhung der Arbeitszeit verlangen.
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&Tschüß
Wolfgang