Ablehnung wegen bestehendem Tarifvertrag (Gleichstellung)
Hallo,
bist Du sicher, daß Du die Ablehnungsbegründung richtig interpretiert hast?
Tariflich verlängerte Kündigungsfristen sind für sich kein Ablehnungsgrund für eine Gleichstellung.
Nur die in allen TVen des öD vorgegebene ordentliche Unkündbarkeit kann ein Ablehnungsgrund sein, muß es aber nicht, wenn richtig argumentiert wird.
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&Tschüß
Wolfgang