Ablehnung wegen bestehendem Tarifvertrag (Gleichstellung)
Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen, herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen.
Hallo,
das hier
es wurde Widerspruch eingelegt, mit der Bitte die Antwort des Arbeitgebers einsehen zu wollen. Mal sehen was passiert. Ich halte Euch gern auf dem Laufenden.
ist zu wenig.
Bei einem Widerspruch sollte immer allgemein "Akteneinsicht" verlangt werden, um alle entscheidungsrelevanten Aspekte prüfen zu können.
Dazu gehört bei einem GS-Antrag nicht nur die Stellungnahme des AG, sondern auch die Entscheidungsbegründung der Sachbearbeitung. Auch diese kann fehlerhaft sein.
Auch muß gerade im Sozialrecht bei der Akteneinsicht auch immer geprüft werden, ob die Behörde überhaupt alle notwendigen Verfahrensschritte durchgeführt hat.
Ich habe zB schon Akten gesehen, bei denen die Anhörung von BR und/oder SBV schlicht vergessen wurde oder aber im Begründungsblatt behauptet wurde, daß die SBV nicht geantwortet hätte.
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&Tschüß
Wolfgang