Ablehnung wegen bestehendem Tarifvertrag (Gleichstellung)

BadHairDay, Tuesday, 14.04.2026, 08:43 (vor 189 Tagen) @ albarracin

Es könnte ja sein, dass der TVÖD als besonderer Kündigungsschutz angegeben wurde, er aber mangels Dauer an Betriebszugehörigkeit noch nicht greift. Die Agentur prüft ja nicht ob das tatsächlich vorliegt.
Was gebt ihr den bei "Unkündbarkeit" an? Bei uns wird es auch immer schwieriger, vor allem bei Leuten die es wirklich brauchen. Uns es scheint willkürlicher zu werden.


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