Wahlwerbung für SBV-Wahl? (Allgemeines)
Wir haben ein Infoblatt erstellt, wo über die erfolgreiche Arbeit der SBV in der vergangenen Legislaturperiode berichtet wird … Infoblatt auch per Post?
Das ist wahlrechtlich Wahlwerbung. Wahlwerbung ist zwar zweifellos erlaubt. Das sehe ich hier aber schon deswegen kritisch wg. Portokosten auf Kosten dieses Betriebs, wofür natürlich vorherige Zustimmung des Arbeitgebers vonnöten ist. Sollte das erlaubt werden, steht eine solche Wahlwerbung gleichermaßen auch allen Gegenkandidaten zu wg. wahlübergreifenden elementaren Grundsatz der Chancengleichheit laut Rechtsprechung: Darauf wären diese hinzuweisen, bspw. vom Wahlvorstand. Zu „Wahlwerbung“ vergl. auch diese m.E. recht aufschlussreiche Diskussion, sowie auch diese Diskussion 2026 mit zahlreichen Nachweisen sowie Beispielen.
Auch für Veröffentlichung im Intranet bedarf es zwingend einer Zustimmung des Arbeitgebers.
Eine SBV hat aber Möglichkeit, in der Versammlung schwerbehinderter Menschen die Arbeit darzustellen gemäß § 178 Abs. 6 SGB IX – wie bereits von WoBi 2022 zu Recht wunderbar erörtert.
Gruß,
Cebulon