SBV-Wahlwerbung per Post? (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 16.06.2026, 19:10 (vor 115 Tagen) @ BadHairDay

Außerdem gibt es für mich da noch keinen zeitlichen Bezug, denn die Wahl ist ja erst im Herbst. Da wir nicht weisungsgebunden sind, muss man auch nicht um Erlaubnis fragen …

Das sehe ich anders, da Wahlwerbung wie „Infoblatt per Post“ ja keine SBV-Amtstätigkeit laut SGB IX ist – egal ob unmittelbar vor der SBV-Wahl oder ob z.B. drei oder sechs Monate zuvor, oder?

Habe letztens auf einem Seminar gelernt, dass auf Mitarbeitendenportalen ein eigener, selbstver­wal­te­ter Platz für SBVen erstritten werden kann.

Interessant: Ist evtl. auch bekannt, ob es dazu schon Gerichtsentscheidung gibt zum Nachlesen mit Datum und Aktenzeichen?

Gruß,
Cebulon


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