plötzlicher Ausfall der SBV (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 22.07.2026, 21:11 (vor 89 Tagen) @ vandebill

Hallo zusammen,

Hallo,

aufgrund eines Vorfalls den ich erleben musste, beschäftigt mich die Frage, was passiert wenn ich als SBV von jetzt auf gleich gesundheitlich ausfalle und nicht mehr in der Lage bin mich zu vermitteln. Also einfach weg, wenn ihr versteht. Die Unterlagen der Kolleginnen und Kollegen, die ich von der "alten" SBV damals "geerbt" habe, sind z.T. plus Neuzugänge noch immer im erforderlichen Bestand.

Dann solltest Du eine gewählte Stellvertretung haben


Habt ihr in solch einem Fall für euch etwas geregelt?

Das ist gesetzlich geregelt - in § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX


Auch wenn es damals, als ich das Amt übernommen habe gemacht wurde, durften die Unterlagen mir einfach übergeben werden? Darf ich das in der heutigen DSGVO Zeit?

Ja, weil es für diese spezielle Interessenvertretung SBV gesetzliche Rechte gibt, die auf Art. 9 Abs. 2 Lit b beruhen:

https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/

--
&Tschüß

Wolfgang


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