SBV-Akten an Amtsnachfolger? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 26.07.2026, 11:16 (vor 86 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

das heißt aber auch im Umkehrschluss, daß die Unterlagen, die die SBV als gesetzliche AN-Vertretung im Rahmen ihrer Mandatsrechte bekommen hat, ist natürlich an das Amt und nicht an eine konkrete Person gebunden und darf auch ohne ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden.

Unabhängig davon benötigt aber jede SBV eine Strategie zur Datensparsamkeit. Akten, die zB wegen Zeitablauf nicht mehr relevant sind, müssen auch konsequent von der SBV gelöscht werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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