Berufsbedingt passiv rauchen und Herzkrankheit - wie richtig verhalten? (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Saturday, 21.10.2006, 14:18 (vor 6411 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

hier ist eignetlich der BR gefordert. Der AG muss einen Nichtraucherschutz im Betrieb umsetzen.

Gehe einmal auf www.google.de und geben den Suchbegriff "Nichtraucherschutz" ein, dann bekommst Du sehr viele Infos.

Z.B:

http://www.lfas.bayern.de/technischer_as/arbeitsstaetten_plaetze/arbeitsstaetten/nichtraucher/nichtr_index.htm

§ 5 ArbStättV - Nichtraucherschutz (vormals § 3a ArbStättV)
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.

oder auch:

http://www.lfas.bayern.de/technischer_as/arbeitsstaetten_plaetze/arbeitsstaetten/nichtraucher/nichtrauch.htm#Umsetzung des Nichtraucherschutzes

Umsetzung des Nichtraucherschutzes im Betrieb
Recht und Pflicht

Der Nichtraucherschutz greift unabhängig davon, ob nichtrauchende Beschäftigte sich durch Tabakrauch belästigt oder gesundheitlich beeinträchtigt fühlen oder nicht.

Arbeitnehmer haben ein durchsetzbares Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechende Regelungen einzuführen sowie entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Das liegt nicht zuletzt auch in ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse.

......


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion