Berufsbedingt passiv rauchen und Herzkrankheit - wie richtig verhalten? (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Monday, 23.10.2006, 13:09 (vor 6409 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

das der Koll. als Techniker an unterschiedlichen Arbeitsplätzen eingesetzt wird, ändert nicht an seinen Rechten bzw. den Pflichten des AG. Es könnte aber als Ergebins leider auch das entstehen, dass der AG zu der Feststellung kommen muss, dieser An ist in der bisherigen Form leider nicht mehr einsetzbar, mit all den sich dann ergebenen Folgen.

Hier ist also weiterdenken gefordert und vor allem tiefgehende Gespräche zwischen AG/BTSchwbV und ggf. dem Betroffenen mit dem Ziel eine für alle tragbare Lösung zu finden.

Mehr ist leider nicht machbar.:-(


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