kündigung eines schw.beh. kollegen wegen krankheitstage! (Kündigung)

Michael, Monday, 23.10.2006, 06:05 (vor 6416 Tagen) @ mrymen

Guten Morgen Anja,

zuerst ein paar Fragen: Habt ihr einen Betriebsrat> Habt ihr das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX angeleiert> Habt ihr das Integrationsamt schon informiert>
Anbei ein Kommentar von Düwell: Verletzt der AG seine Pflichten nach § 84 Abs. 2 SGB IX, hat dies für ihn keine ordnungsrechtlichen Konsequenzen, da § 84 Abs. 2 SGB IX nicht bußgeldbewehrt ist und nicht durch Verwaltungsakt des Integrationsamtes durchgesetzt werden kann. Weitgehend Einigkeit besteht aber darüber, dass sich entsprechende Versäumnisse in Kündigungsschutzverfahren zu Lasten des Arbeitgebers im Hinblick auf die Wahrung des Ultima-Ratio-Prinzips und die Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung als Voraussetzung für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung auswirken können.
BetrVG, Handkommentar, Düwell, 2. Auflage, NOMOS Verlag.
§ 92a Beschäftigungssicherung RN 30

Wo die Grenze zur Krankheitsbedingter Kündigung liegt, weiß ich nicht. Es spielen allerdings einige Faktoren eine Rolle, z.B. gesundheitliche Zukunftprognose des Mitarbeiters, Zumutbarkeit des Arbeitgebers den Arbeitsablauf zu ändern bzw. Aushilfe einzustellen.

Ich hoffe, ich konnte dir damit etwas helfen.
Gruß Michael


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