Unentgeltliche Beförderung Nahverkehr (Allgemeines)

baddy, Monday, 30.10.2006, 14:13 (vor 6409 Tagen) @ Marcus

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ja, die 50 km beziehen sich auf den gewöhnlichen aufenthalt. dies ist dort, wo man gemeldet ist. wenn man für bspw. 6 wochen im rahmen einer kur unterwegs ist, kann man bei dem dortigen va aber für den zeitraum das streckenverzeichnis eintauschen. das gleiche gilt für eine zweitwohnung. allerdings kann mit der wertmarke generell der öffentliche nahverkehr genutzt werden. die 50 km regelung gilt nur für die bahn.

gruß


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