Stimmenauszählung-Wahlvorstand-Benachteiligung Ausländer Muttersprache (Wahlen)
hallo,
eine wahl anfechten ist nur innerhalb einer frist von 2 wochen nach ergebnis aushang möglich.
auch sind wahlanfechtungsgründe eingeschränkt. eine anfechtung muß beim arbeitsgericht sein.
gibt es ausländische behinderte, die der deutschen sprache nicht mächtig sind>
grundsätzlich entscheidet der wahlvorstand in form von beschlüssen, wie was gehandhabt wird.
du siehst, erstmal sind einige fragen zu klären...
gruß, traute