Stimmenauszählung-Wahlvorstand-Benachteiligung Ausländer Muttersprache (Wahlen)

traute, Sunday, 05.11.2006, 12:16 (vor 6388 Tagen) @ kladian45

hallo,
eine wahl anfechten ist nur innerhalb einer frist von 2 wochen nach ergebnis aushang möglich.

auch sind wahlanfechtungsgründe eingeschränkt. eine anfechtung muß beim arbeitsgericht sein.

gibt es ausländische behinderte, die der deutschen sprache nicht mächtig sind>

grundsätzlich entscheidet der wahlvorstand in form von beschlüssen, wie was gehandhabt wird.

du siehst, erstmal sind einige fragen zu klären...

gruß, traute


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